Medizinrecht
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Krankenhauses der Maximalversorgung bin ich mit medizinrechtlichen Sachverhalten aller Art bestens vertraut und kann Sie hier kompetent beraten und vertreten. Dies umfasst insbesondere auch rechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) sowie die Beratung von Arztpraxen, einschließlich aller vertraglichen Fragestellungen, z.B. im Bereich Behandlungsvertrag, einschließlich Igel-Leistungen, oder Gerätenutzung – sei es Kauf, Finanzierung oder Leasing.
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