Verkehrsrecht
Nicht nur die Klärung der Verschuldensfrage sollte in anwaltliche Hände gelegt werden, sondern auch die Realisierung von Schadenspositionen, wenn die Verschuldensfrage bereits geklärt ist. Sind Sie nicht Verursacher eines Verkehrsunfalls, haben Sie gegen die Kfz.-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowohl Anspruch auf Ersatz der entstandenen Sach- und Personenschäden als auch auf Übernahme der Kosten eines Rechtsanwaltes, der sich um die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmert.
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