Verbraucherinsolvenz
Die Ursachen für die Entstehung finanzieller Probleme können vielfältig sein und im Prinzip Jedermann treffen. Ist der Fall eingetreten, ist es wichtig, sich der Situation zu stellen und Lösungswege zu finden.
Verbraucher haben in Deutschland die Möglichkeit, auf Antrag - und wenn keine Versagungsgründe vorliegen - die Restschuldbefreiung zu erlangen. Dazu ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu durchlaufen. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist ein sogenannter „außergerichtlicher Einigungsversuch“ mit den Gläubigern.
Diesen außergerichtlichen Einigungsversuch kann ich für Sie in Abstimmung mit Ihnen übernehmen. Dabei ist es mir wichtig, meine Mandanten erforderlichenfalls auch zu unterstützen, eine stabile Einkommenssituation herzustellen und die private administrative Seite des Lebens auf stabile Beine zu stellen. Ziel ist es, dass Sie bei Stellung des Antrages auf Verbraucherinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung bei mindestens ausgewogenem Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben sämtliche Korrespondenz fristgemäß selbst erledigen können. Nur dann macht das Verfahren Sinn – auch weil ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht beliebig oft versucht werden kann.
Gerne können Sie mich bei finanziellen Problemen kontaktieren; gemeinsam können wir dann auch klären, ob ein Antrag auf Beratungshilfe erfolgversprechend ist. Dazu ist es wichtig, Ihre Schulden- und Gläubigerstruktur, d. h. insbesondere auch die im Raum stehenden rechtlichen Probleme, zu kennen. Optimalerweise legen Sie sich einen Ordner mit sämtlicher Korrespondenz sortiert nach Gläubigern an und erstellen eine Übersicht der offenen Forderungen einschließlich der im Raum stehenden Summen.
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