Vertragsrecht
Dieser Rechtsbereich umfasst sowohl die Gestaltung neuer Verträge, als auch die Beratung und Vertretung bei Auslegungsdifferenzen und Streitigkeiten in Zusammenhang mit bestehenden Verträgen, insbesondere aus den Bereichen Kauf, Leasing, Miete und Dienstleistung.
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